Im Jahr 2019 hat die Kommission der Europäischen Union den sogenannten „Green Deal“ mit folgenden sehr ambitionierten Zielen vorgestellt:
Bereits 2018 hat die EU-Kommission den ersten Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vorgelegt und die Maßnahmen seitdem weiter konkretisiert. Entsprechende EU-Rechtsakte sollen sicherstellen, das Finanzströme in nachhaltige Aktivitäten geleitet werden und unter anderem die Transparenz gefördert wird.
Ein zentraler Bestandteil dieses Aktionsplans ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der das Europäische Parlament am 10. November 2022 zugestimmt hat.
Unternehmen, die durch die CSRD verpflichtet sein werden, eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung aufzustellen, werden nach Art. 8 Abs. 1 der EU-Taxonomie-Verordnung ebenso dazu verpflichtet sein, in diese (Konzern-)Erklärung aufzunehmen, wie und in welchem Umfang ihre Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Verordnung einzustufen sind. Unternehmen der Realwirtschaft haben diesbezüglich Angaben zur ihren Umsatzerlösen, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) zu machen
In sechs Modulen à zwei Stunden werden wird Grundlagenwissen vermittelt, das die Teilnehmenden dazu befähigen soll, freiwillige und gesetzlich vorgegebene Nachhaltigkeitsberichts-Standards in der Praxis anzuwenden.
1. Der “Europäische Grüne Deal”
2. Sustainable Finance
3. GRI Reporting Standards
4. European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
5. EU Taxonomy Part I
6. EU Taxonomy Part II
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